fredag 17 december 2010

Wenn Menschen wegen religiöser Überzeugungen sterben müssen

Laut eines Artikels in „Die Presse“ vom 17.12.2010 sterben jährlich 150 Personen, weil sie auf ein lebenswichtiges Organ vergebens warten müssen.

Die Zahl der Organspenden steigt, aber ebenso die Nachfrage. In Österreich gelten als potenzielle Organspender alle, die sich nicht dagegen schriftlich ausgesprochen haben und dessen Namen in ein Sonderregister eingetragen wurden. Allen anderen dürfen nach dem Tod Organe für Transplantationszwecke entnommen werden.

So soll es eigentlich nach Gesetz geschehen aber in der Praxis fragen die Ärzte die Verwandten ob sie gegen eine Organtransplantation vielleicht irgendwelche Einsprüche hätten, etwa religiöser Art.

Die Schlussfolgerung ist also, dass Menschen mit besonderen religiösen Überzeugungen verhindern können, dass Leben anderer Menschen gerettet werden, weil manche Ärzte denken, dass sie solche Überzeugungen respektieren müssen. Religiöse Vorstellungen über die Unantastberkeit der Organe bereits toter Menschen sollen also mehr wert sein als die Rettung derjenigen todkranken Menschen, die auf ein lebensrettendes Organ noch warten und hoffen?

Meiner Meinung nach müssen die letzteren Vorrang haben. Ärzte sollen die engsten Verwandten zwar informieren aber nicht nach deren eventuellen Einsprüchen fragen.

Wenn ein Verstorbener vor seinem Tod keine Einwände zur Organdonation bekanntgegeben hat, dann ist diese Tatsache und die Bedürfnisse todkranker Menschen an erster Stelle zu respektieren.

Auszug aus dem oben erwähnten Artikel:
http://trovettvanvettbilagor.blogspot.com/2010/12/warten-auf-spenderorgane-jahrlich-150.html

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